Sicco.
Garantie

Garantie, wie sie sein sollte - garantiert

Als Premiumanbieter liegt uns sehr viel daran, Sie zufrieden zu stellen. Unweigerlich geht dies damit einher, dass Sie vermutlich nur durch eine wirklich effektive und nachhaltige Abdichtung Ihrer Flächen zufrieden sein werden. Damit das gewährleistet ist, ersehen Sie hier unsere transparent aufgeführten Garantiebedingungen für Sicco System Abdichtungen.

Alle regionalen sicco. Franchisepartner bieten diese Garantien gleichermaßen an. Für Abdichtungen welche wir mit Produkten namhafter Hersteller vornehmen, greift die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren. Dies betrifft beispielsweise Außenabdichtungen sowie Injektionsverfahren.

Dichtheitsgarantie

Die Garantiebedingungen – FAQ

Ihr regionaler sicco. Partner

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als regionaler und zertifizierter sicco. Partner bieten wir jedem Kunden eine Garantie auf die Dichtheit der von uns behandelten Flächen, sofern die Grundlage – der Putz – von uns aufgetragen wurde.

Zusätzlich können Sie diese Garantie direkt vor Beauftragung auf bis zu 10 Jahre erweitern. Wird die Fläche innerhalb dieses Zeitraums undicht und lässt unsere Abdichtung erneut Wasser oder Feuchtigkeit durch, dichten wir die entsprechende Stelle kostenfrei ab, sofern unsere Garantiebedingungen eingehalten wurden.

Beachten Sie daher bitte die folgenden Garantiebedingungen und Informationen.

Was garantiert sicco. genau?

Wir garantieren, dass die von uns abgedichtete Fläche bis hin zu unserer eingebrachten Vertikalsperre gegen eine erneute kapillare Durchfeuchtung geschützt ist.

Die Innenwandseite der behandelten Fläche bleibt demnach trocken, während die Außenseite bis hin zur Abdichtungsschicht feucht bleibt.

Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot ausgewiesenen Abdichtungsleistungen. Andere Leistungsbestandteile einer Sanierung oder Kellerabdichtung, insbesondere Putz- und Vorbereitungsarbeiten, sind nicht Gegenstand der Garantie.

Auf welche Bereiche begrenzt sich die Garantie?

Die Garantie begrenzt sich ausschließlich auf die von uns behandelten Flächen. Umliegende Flächen sowie beispielsweise Türzargen, Scharniere usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben wurde.

Was führt zum Entfall der Garantie oder stellt keinen Garantiefall dar?

  • Externe Beschädigung der abgedichteten Fläche
    Wird die von uns abgedichtete Fläche an der Oberfläche beschädigt und dringt dadurch an dieser Stelle Feuchtigkeit ein, liegt kein Garantiefall vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Fläche mechanisch beschädigt wird, etwa durch Bohren, Brechen oder Ähnliches.
  • Rissbildung aufgrund von Bewegungen von Bauteilen
    Bauliche oder strukturelle Vorschäden können die Garantie ausschließen. Drückendes Grundwasser oder Schichtenwasser kann einen so gewaltigen Druck auf Fundamente und Bodenplatten ausüben, dass verschlossene Risse über die Jahre hinweg immer wieder neu reißen können. Dies betrifft bewegliche Bauteile, die durch den Wasserdruck beeinflusst werden.
  • Gleiches gilt selbstverständlich für witterungsbedingte Katastrophen und höhere Gewalt jeglicher Art. Für große Risse oder Spalten in Fundamenten oder Bodenplatten können daher nach dem Verschließen und Abdichten keine Garantien übernommen werden.
  • Solche Risse können außerhalb der Garantie kostenpflichtig erneut abgedichtet werden. Die Risse sind in der Regel bereits zuvor vorhanden und werden von uns benannt sowie für Sie transparent per Foto dokumentiert. Nachträglich erkannte Risse sind kein Mangel und stellen daher keinen Garantieanspruch dar.
  • Flächen, die nicht mit sicco. abgedichtet wurden
    Dies betrifft Flächen, die durch Bauteile wie beispielsweise Türzargen – etwa durch Ausdehnung infolge von Feuchtigkeit –, Holzeinbauten, Sicherungskästen, Wandschränke, Kessel, Tanks, Metalltürzargen – Korrosionsgefahr – oder Versorgungsleitungen verdeckt werden.
  • Dies gilt auch für Flächen, die nicht bauseits oder separat beauftragt und im Auftrag schriftlich festgehalten demontiert wurden. Sicco. Produkte wirken selbstverständlich nur dort als Abdichtung, wo sie direkt eingesetzt werden.
  • Schäden durch versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel
    Sofern uns Mängel am Bau verschwiegen oder arglistig vorenthalten werden, besteht kein Garantieanspruch.

Was wäre ein beispielhafter Garantiefall?

Der klassische Garantiefall besteht dann, wenn die von uns bearbeitete Fläche nachträglich beziehungsweise innerhalb des Garantiezeitraums wieder handfeucht wird, ohne dass externe Einflüsse – beispielsweise Beschädigungen an der abgedichteten Fläche – dafür ursächlich sind.

Im Garantiefall kümmern wir uns zunächst um eine kostenfreie Nachbesserung der betroffenen Abdichtungsfläche.

Sollte die Dichtheit wider Erwarten auch nach mehr als drei Versuchen nicht hergestellt werden können, erstatten wir die im Angebot ausgewiesenen Leistungspositionen der Abdichtungssysteme.

Undichtigkeiten gelten pro Fall und Stelle. Ein Anspruch auf Erstattung anderer Leistungspositionen besteht nicht. Dies gilt insbesondere für:

  • Putzarbeiten
  • Stemmarbeiten
  • Freilegungsarbeiten
  • Abbrucharbeiten
  • sonstige Nebenarbeiten
  • Wiederherstellungsarbeiten

Diese Leistungen erbringen wir bis zum Ende der Garantielaufzeit, gerechnet ab dem ursprünglichen Leistungsdatum der Erstabdichtung.

Stand: 08/2026